Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot"
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Ziele der Vorlage
Es soll in der Schweiz niemand an öffentlich zugänglichen Orten wie dem öffentlichen Verkehr, Fussballstadien, oder in der freien Natur sein Gesicht verhüllen dürfen. Davon ausgenommen sind Gotteshäuser. Weitere Ausnahmen gelten aus Gründen der Sicherheit, Gesundheit, klimatischen Bedingungen und einheimischen Brauchtums. Auch darf niemand eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.
Argumente dafür
- Die muslimisch geprägte Verschleierung sei eine Unterdrückung der Frau. Mit dem Verhüllungsgebot werde ein Zeichen für die Gleichstellung von Mann und Frau gesetzt. Die Verschleierung der Frau sei entgegen der Grundwerte, für welche die Schweiz einstehe.
- Zudem wäre Frauen, welche zur Verhüllung gezwungen werden mit der Initiative geholfen. Ausserdem könnten Gesetzesverbrecher, wie etwa Terroristen, Chaoten oder gewalttätige Demonstrierende leichter identifiziert werden.
Argumente dagegen
- Da die Initiative zu weit gehe, reiche der Gegenvorschlag aus. So müssten alle Personen den Behörden bei Bedarf ihr Gesicht zu Identifizierungszwecken zeigen.
- Zudem werde Frauen durch das Verhüllungsverbot bloss eine weitere Vorschrift auferlegt. Sie sollen selbst entscheiden können, wie viel sie von ihrem Körper zeigen. Verschleierte Frauen würde man aus dem öffentlichen Leben ausschliessen.
- Ausserdem sei die Vollverschleierung ein Randphänomen und der Umgang damit sollte den Kantonen überlassen sein.
Positionen
- Ein 'Ja' empfehlen: EDU, SVP
- Ein 'Nein' empfehlen: FDP, GLP, GPS, Bund und Parlament
- Stimmfreigabe: EVP
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Abstimmung 07. März 2021: Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot"
Es soll in der Schweiz niemand an öffentlich zugänglichen Orten wie dem öffentlichen Verkehr, Fussballstadien, oder in der freien Natur sein Gesicht verhüllen dürfen. Davon ausgenommen sind Gotteshäuser. Weitere Ausnahmen gelten aus... [ weiter ]

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