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Alex Müller sagte May 2017
Wenn ein Lehrer bei einem Kind Auffälligkeiten im Verhalten sieht, kann er sich bei einem Psychologischen Dienst melden (Je nach Kanton oder Stadt gibt es einen Schulpsychologischen Dienst, Kinderpsychiatrischen Dienst). Der Dienst kann den Lehrer zuerst beraten und um Bericht bitten. > Das Problem dabei : Je nach Schulort gibt es verschiedene Abläufe > Elterngespräch mit Lehrer. . Elterngespräch mit Lehrer /Schulleiter oder Schulpräsident. Daraus kann sich der weitere Ablauf ergeben: - Haben alle das Gefühl, es liege beim Kind eine Situation vor, die fachliche Beratung benötigt (starke Stimmungsschwankungen, Konzentrationsproblem, Traurigkeit, grosse Weinerlichkeit, Zornanfälle ohne sichtbaren Anlass, öfter Schulschwänzen ohne Grund, Ängstlichkeit, Schläfrigkeit, nicht altersgemässes Fabulieren. grosse Leistungsschwankungen etc.), so kann den Eltern empfohlen werden, einen Psychologischen Beratungsdienst aufzusuchen. Dazu kann die Schule mit den Eltern abmachen, dass man sich in der Schule und zuhause besonders um das Kind bemüht. - Geben aber die Besprechungen mit den Eltern eher Anlass zur Sorge, das Kind könnte sich in einer schwierigen familiären Situation befinden (Trennung, Scheidung, Suchtproblematik bei Eltern, Wegfall durch Tod, Strafsachen bei Elternteil, Streit zwischen Angehörigen etc.).So können die Schulbehörden auf Grund der Kinderschutzartikel der KESB eine Meldung machen.(Früher war das das Bezirks-Jugendamt). Die KESB wird dann ihrerseits die Eltern und das Kind zu Gesprächen einladen. Meist wird eine psychologische oder psychiatrische Untersucheng bei Kind gemacht. Daraus ergeben sich verschiedene Hilfsmöglichkeiten (Spiel- oder, Gesprächstherapie, Stationärer Aufenthalt in einer Kinderbeocbachtungsstation, Plazierung in einer Tagesschule mit Kleinklassen, oder in einem Schulheim mit Kleinklassen und Therapieangeboten, Ellterngesprächen.
> Nun kommt es aber nicht selten vor, dass Eltern /alleinerziehende Mütter oder Väter, sich selber an eine obgenannte Behörde wendet, weil sie sich mit der Erziehung des Kindes überfordert fühlen. Da ist es besonders heikel, wenn Herr Vieli fordert, dass der Lehrer über "Massnahmen" informiert werden solle. Es gilt, dass Eltern die Schule nicht darüber informieren müssen, was sie privat an Erziehungsberatung einfädeln. Denn es könnte ja auch sein, dass während der Beratung herauskommt, dass ein Kind bei einem Lehrer ganz unglücklich fühlt. Wenn eine Umplatzierung in eine Institution oder in eine andere Schule als fachliche Lösung gesehen wird, so wird der Lehrer von der Schulbehörde oder den Eltern informiert. Ein Anrecht einzubauen ist unnötig.
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